Wir haben unsere Hochzeit/Trauung zwar geplant, wissen aber noch nicht, ob diese aufgrund der Pandemie überhaupt stattfinden kann. Müssen wir das Honorar bezahlen, auch wenn unsere Hochzeit/Trauung durch die Pandemie nicht stattfinden kann?

Bitte beachten Sie hierzu meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Ergänzend gilt während der Pandemie, dass ich bei kurzfristigen Absagen, die sich durch kurzfristige Änderungen in der Rechtssprechung ergeben, kein Honorar in Rechnung stelle, wenn die Hochzeit/Trauung nicht stattfinden kann. Entscheidend ist hierbei, dass die kurzfristige Absage aufgrund der Pandemie erforderlich ist.

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Artikel-ID:
6
Datum (erstellt):
18.04.2021 17:18:43
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